So setzt sich der Strompreis zusammen
Unser Stromtarif setzte sich bisher aus den folgenden drei Elementen zusammen: dem Energietarif, dem Netznutzungstarif sowie den Abgaben. Neu kommt gemäss gesetzlicher Vorgabe als vierte Komponente der «Messtarif» hinzu. Die Tarife der einzelnen Komponenten werden jährlich neu für das kommende Kalenderjahr berechnet. Je nach Tariftyp variiert die Zusammensetzung dieser Bestandteile geringfügig. Die untenstehende Abbildung bezieht sich auf einen durchschnittlichen Haushaltskunden mit einem jährlichen Strombezug von 4‘500 kWh.
Tarife für Privat- und Gewerbekunden
Stromtarif (Energie-, Netznutzungs-, Messtarif und Abgaben)
Netznutzung
Messtarife
Stromtarif (Energie-, Netznutzungstarif und Abgaben)
Stromtarif (Energie-, Netznutzungstarif und Abgaben)
Tarife für Gross- und Industriekunden
Stromtarif (Energie-, Netznutzungs-, Messtarif und Abgaben)
Netznutzung
-
Netznutzung Gross- und Industriekunden 2026 -
Netznutzung für unterbrechbare oder steuerbare Anwendungen 2026 -
Zusatzprodukte Messung -
Zusatzprodukt Zwischenabrechnung 2026 -
Netznutzung öffentliche Beleuchtung (gemessen) -
Netznutzung öffentliche Beleuchtung (pauschal) -
Netznutzung Pauschalanlagen auf Niederspannung 2026 -
Netznutzung Verteilnetzbetreiber 2026 -
Rückerstattungstarife für Speicher
Messtarife
Stromtarif (Energie-, Netznutzungstarif und Abgaben)
Netznutzung
-
Netznutzung Gross- und Industriekunden 2025 -
Netznutzung für unterbrechbare oder steuerbare Anwendungen 2025 -
Zusatzprodukte Messung -
Zusatzprodukt Zwischenabrechnung 2025 -
Netznutzung öffentliche Beleuchtung (gemessen) -
Netznutzung öffentliche Beleuchtung (pauschal) -
Netznutzung Pauschalanlagen auf Niederspannung 2025 -
Netznutzung Verteilnetzbetreiber 2025
Stromtarif (Energie-, Netznutzungstarif und Abgaben)
Netznutzung
-
Netznutzung Gross- und Industriekunden 2024 -
Netznutzung für unterbrechbare oder steuerbare Anwendungen 2024 -
Zusatzprodukt Zwischenabrechnung 2024 -
Zusatzprodukte Messung -
Netznutzung öffentliche Beleuchtung (gemessen) -
Netznutzung öffentliche Beleuchtung (pauschal) -
Netznutzung Pauschalanlagen auf Niederspannung 2024 -
Netznutzung Verteilnetzbetreiber 2024
Maschinenlesbare Tarife (für Energy Management Systeme)
Häufig gestellte Fragen
Für einen Haushalt in einer Fünfzimmerwohnung mit Elektroherd und Tumbler mit einem Jahresverbrauch von 4‘500 Kilowattstunden (ElCom-Verbrauchskategorie H4) und dem Standard-Produkt «Energy Blue» sinkt per 1. Januar 2026 der Gesamtpreis für Strom der BKW um rund 3.40 Franken pro Monat respektive um rund 40 Franken pro Jahr (minus 3.15 Prozent).
Wie gross die monatliche Reduktion für einzelne Kundinnen und Kunden tatsächlich ist, hängt von ihrem individuellen Verbrauchsverhalten ab. Im Online-Kundencenter www.my.bkw.ch können sie mit dem Preisrechner ihre zukünftigen Ausgaben für Ihren Strombezug berechnen.
- Dass der Messtarif aus dem Netznutzungstarif herausgerechnet und separat erhoben wird, ist eine Vorgabe des im Rahmen des «Mantelerlasses» überarbeiteten Stromversorgungsgesetzes. Mit dieser neuen Regelung werden die für eine Messung anfallenden Kosten transparent und verursachergerecht an die Kund:innen weitergegeben.
- Die Kosten der Messung werden neu als Fixtarif in Rechnung gestellt. Der dadurch höhere Anteil an Fixkosten kann je nach Bezugsverhalten zu höheren oder niedrigeren Kosten führen.
- Während Kundinnen und Kunden mit niedrigem Strombezug (unter 2703 kWh/Jahr) etwas mehr bezahlen, werden die Kosten für einen Mehrpersonenhaushalt vergleichsweise sinken. Da die Kosten der Netz- und Messinfrastruktur zu grossen Teilen Fixkosten sind, führt diese Änderung zu einer höheren Verursachergerechtigkeit.
- Ein Teil der Messkosten war bisher im Grundtarif der Netznutzung enthalten. Mit Einführung des Messtarifs sinkt daher der Grundtarif um diesen Anteil.
- Der Messtarif ist eine zusätzliche Fixkomponente, die unabhängig vom Verbrauch erhoben wird.
- Bei einem Verbrauch von weniger als 2703 kWh/Jahr muss mit Einführung des Messtarifs mehr bezahlt werden als bis anhin.
- Bei einem Verbrauch über 2703 kWh/Jahr sinken die jährlichen Gesamtkosten trotz Einführung des Messtarifs.
- Unter bkw.ch/stromwelt finden Kundinnen und Kunden umfassende Tipps und Tricks zum Thema Energie sparen.
- Die BKW verfügt zudem über drei Stromprodukte («Energy Grey», «Energy Blue», «Energy Green»), die sich in der Produktionsart und damit auch in den Kosten unterscheiden. Ein Wechsel des Produkts ist jederzeit im Online Kundencenter www.my.bkw.ch möglich.
- Nicht nur die BKW, sondern alle Verteilnetzbetreiberinnen müssen im Zuge der Energiewende ihr Stromnetz aus- und umbauen: Die Schweiz produziert immer mehr Strom aus erneuerbaren Quellen und konsumiert immer mehr Elektrizität (z.B. durch die zunehmende Elektromobilität)
- Besonders Photovoltaik-Anlagen auf privaten und öffentlichen Dächern sowie die Elektromobilität prägen die Energiewelt der Schweiz zunehmend.
- Die Stromproduktion wandelt sich von zentralen, grossen Kraftwerken (vor allem Wasserkraftwerke) hin zu vielen dezentralen, kleineren Produktionsanlagen, vor allem Solarpanels.
- Diese Veränderung der Stromproduktion und des -konsums bringt hohe Anforderungen ans Stromnetz mit sich.
- Denn gerade die erneuerbaren Energien Wind- und Sonnenkraft sind wetter- und jahreszeitenabhängig. Ihre Produktionsmenge ist somit nicht stabil, sondern wechselt ständig.
- Gleichzeitig führt insbesondere das Laden von Elektroautos zu einer neuartigen Netzbelastung, wenn viele Personen gleichzeitig ihre Fahrzeuge aufladen.
- Das stellt neuartige Anforderungen an das Stromnetz. Und dafür muss es aus- und umgebaut werden.
- Die BKW setzt alles daran, um der hohen Anfrage von Photovoltaikanschlussgesuchen gerecht zu werden. Es werden modernste digitale Hilfsmittel eingesetzt, mittels derer der Anschlussprozess weitgehend automatisiert und effizient gestaltet wird.
- Die BKW setzt sich gegenüber der Politik für die Schaffung von Rahmenbedingungen ein, die es Netzbetreiberinnen ermöglicht, das Netz für zukünftige Belastungen proaktiv auszubauen. Dazu gehören zum Beispiel vereinfachte und beschleunigte Genehmigungsverfahren und eine vereinfachte Standortfindung insbesondere für Trafostationen. Das Verteilnetz läuft Gefahr, zum Flaschenhals der Energiewende zu werden. So selbstverständlich, wie es heute ist, dass neue Solaranlagen, neue Wasserkraftwerke oder Windanlagen zur Energiewende gehören, so selbstverständlich muss es werden, dass auch neue Verteilnetze zur Energiewende gehören.
- Die BKW befindet sich in einem ständigen Spannungsfeld: Sie muss ein Verteilnetz bauen und betreiben, welches effizient ist und zugleich über genügend Kapazität verfügt, um die Energiewende zu ermöglichen.
- Die BKW ist stets bemüht, ihr Verteilnetz vorausschauend zu bauen. Aber ein flächendeckender Ausbau auf Vorrat würde zu massiven Mehrkosten und somit markanten Tariferhöhungen führen.
- Es ist heute gerade umgekehrt: Stromkundinnen und -kunden in der Grundversorgung ohne eigene Photovoltaikanlage subventionieren über die Netznutzungstarife quasi die Photovoltaikanlage ihrer Nachbarn.
- Da die Kosten für das Netz aufgrund des Ausbaus anfallen und nur zu einem ganz geringen Anteil infolge des Verbrauchs, spart bei der heutigen Regelung der Eigenverbrauch keine Netzkosten.
- Jede Stromverbraucherin und jeder Stromverbraucher zahlt für die Nutzung des Stromnetzes ein Entgelt. Dieses sorgt dafür, dass die jährlichen Kosten des Netzes auf die Endverbraucherinnen und Endverbraucher verteilt werden.
- Grundlage für das Entgelt ist heute hauptsächlich die Menge des aus dem Netz bezogenen Stroms – dies basiert auf der gesetzlichen Vorgabe für Netznutzungstarife. Diese Politik fördert den Eigenverbrauch auch indirekt über Netznutzungstarife und hat dazu geführt, dass die heutige Tarifierung nicht verursachergerecht ist.
- Denn Verbraucherinnen mit einer eigenen Produktionsanlage beziehen über das ganze Jahr weniger Strom aus dem Netz und bezahlen bei einem Netznutzungstarif, der sich an der Bezugsmenge orientiert, auch weniger an die Netzkosten.
- Nichtsdestotrotz nutzen sie in den Wintermonaten – oder wenn die Sonne nicht scheint – das Netz genau gleich wie alle anderen Konsumentinnen. Das heisst, die Kapazität des Netzes wird für sie so gebaut wie ohne Eigenverbrauch.
- Ein wichtiger Grundsatz der Tarifierung wäre jedoch das Ziel, dass jeder, der aus dem Netz Strom bezieht, an den Kosten des Netzes in dem Umfang beteiligt wird, wie er diese verursacht.
- Mehr Infos im Blogbeitrag der BKW
- Eine Schlussfolgerung von der Rückliefervergütung auf Energietarife und umgekehrt ist nicht möglich, weil die Berechnungsgrundlagen unterschiedlich sind.
- Die Rückliefervergütung der BKW richtet sich nach dem aktuellen Preis für Strom an der internationalen Strombörse respektive dem internationalen Marktplatz für Strom. Das marktpreisorientierte Vergütungsmodell der BKW kann zu hohen Rückliefervergütungen (wie zum Beispiel im Jahr 2022), aber auch zu tieferen führen. Die BKW legt die Vergütungshöhe rückwirkend für das jeweilige Quartal fest.
- Den Energietarif für die grundversorgten Kundinnen und Kunden muss die BKW jedoch im Vornherein berechnen und kommunizieren, und zwar gemäss Gesetz basierend auf den Gestehungskosten des zu liefernden Stroms. Weil die BKW ihre grundversorgten Kundinnen und Kunden hauptsächlich mit Strom aus ihren eigenen Kraftwerken beliefert, hängen ihre Energietarife von den Produktionskosten (die ein Teil der oben erwähnten Gestehungskosten sind) dieser Anlagen ab. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass im Gegensatz zu Solarstrom der von der BKW angebotene Strom zu jeder Tages- und Nachtzeit und bei jeder Witterung verfügbar ist. Dies bedingt eine aufwändige Produktionsinfrastruktur mit entsprechenden Kosten, was sich in obigem Tarif niederschlägt.
- Eine Schlussfolgerung von Rückliefervergütungen auf die Energietarife und umgekehrt ist deshalb nicht möglich. Dies zeigt sich auch darin, dass der mengenabhängige Tarifbestandteil (Einheitstarif Energie) für das Ökostrom-Produkt «Energy Green» der BKW im Jahr 2022 auf 12.62 Rappen pro Kilowattstunde (inkl. MwSt). verharrte, während die BKW im Mittel eine Rückliefervergütung von über 30 Rappen pro Kilowattstunde ausrichtete.